TEILNAHMEBEDINGUNGEN für Neukunden
Vorbemerkung
A. Beim Kauf eines „Keller First Class Wohnwintergarden“ im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2008 und 31. Dezember 2008 erhält der Kunde pro ganzer Tranche von 10.000 € (ohne MWSt) einen Teilnahmeschein.
B. Der Teilnehmer erhält die Teilnahmescheine zusammen mit der Einladung zum VIP-Day auf dem Postweg. Die ihm zustehenden Teilnahmescheine werden dem Teilnehmer bis spätestens Mittwoch, dem 21. Januar 2009 zugestellt.
Allgemeine Bedingungen
1. Die Keller AG organisiert zwischen dem 01. Januar 2008 und 31. Dezember 2008 eine große Jahresverlosung.
2. An dieser großen Jahresverlosung kann derjenige teilnehmen, der den Teilnahmeschein korrekt und leserlich ausgefüllt hat und die auf dem Teilnahmeschein aufgedruckte Frage richtig beantwortet hat. Name, Anschrift und Unterschrift müssen an dem dafür vorgesehenen Platz angegeben sein.
3. Teilnahmescheine gibt es ausschließlich am Firmensitz der Keller AG, route de Wilwerdange 38 – 40, L-9911 Troisvierges, sowie bei den Mitarbeitern der Keller AG, die mit der Durchführung der Verlosung beauftragt wurden.
4. Bei der Ziehung werden nur Originalteilnahmescheine berücksichtigt.
5. Folgende Preise werden ausgelost:
- 1. Preis: Eine einwöchige Rundreise für 2 Personen zu den bekanntesten Höhepunkten, die der Westen Nordamerikas zu bieten hat (7 Übernachtungen)
- 2. Preis: Eine fünftägige Reise für 2 Personen nach Casablanca im 5 Sterne Hotel LE ROYAL MANSOUR MERIDIEN
- 3. Preis: Ein dreitägiger City-Trip für 2 Personen nach London im 4 Sterne Hotel NOVOTEL GREENWICH
Ausserdem haben die Teilnehmer eine Gewinnchance auf fünf weitere wertvolle Überraschungspreise !
6. Die Ziehung der Gewinne erfolgt am Samstag, dem 31. Januar 2009 gegen 17 Uhr in Anwesenheit eines Notars oder Gerichtsvollziehers in den Räumlichkeiten der Keller AG, route de Wilwerdange 38 - 40, L-9911 Troisvierges.
7. Um bei der Ziehung in Betracht zu kommen, muss der Teilnehmer seine Teilnahmescheine persönlich am 31. Januar 2009 zwischen 13 und 15 Uhr in die dafür vorgesehene Urne im Showroom der Keller AG hinterlegt haben. Später abgegebene Teilnahmescheine oder solche, die über Dritte abgegeben werden, können für die Ziehung nicht berücksichtigt werden.
8. Die Keller AG kann nicht für den Verlust von Teilnahmescheinen haftbar gemacht werden. Diese Teilnahmescheine werden nicht ersetzt. Die Keller AG behält sich das Recht vor, diejenigen rechtlich zu verfolgen, die Teilnahmescheine fälschen.
9. Jeder Teilnehmer kann nur einen Preis gewinnen. Sollte er mehrmals als Gewinner gezogen werden, erfolgt eine neue Ziehung und zwar so lange, bis ein anderer Gewinner feststeht. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf einen Preis mit höherem Wert, der nach seinem Gewinnlos gezogen wurde.
10. Der Gewinner eines der ausgesetzten Preise muss bei der Ziehung persönlich anwesend sein. Sollte der Gewinner nicht anwesend sein, wird sein Los hinfällig. Es wird ein weiterer Teilnahmeschein gezogen und zwar so lange bis ein Gewinner feststeht. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf einen Preis mit höherem Wert, der nach seinem Gewinnlos gezogen wurde.
11. Der Gewinner erlaubt, dass sein Name mit Foto veröffentlicht wird. Durch die Annahme eines Teilnahmescheins akzeptiert der Teilnehmer alle Entscheidungen der Geschäftsführung der Keller AG. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitarbeiter der Keller AG und deren engste Familienmitglieder.
13. Der Gewinner bestätigt durch seine Unterschrift, dass er in allen Punkten den Teilnahmebedingungen zustimmt. Sollte der Gewinner die hier angeführten Bedingungen nicht akzeptieren wollen, verfällt sein Gewinn und eine neue Ziehung wird durchgeführt.
14. Die Gewinner der Preise akzeptieren die Bedingungen, die im Kaufvertrag zwischen der Keller AG und der Reisegesellschaft vereinbart wurden. Es können keine Regressansprüche gegen die Keller AG geltend gemacht werden.
Zusatzgewinnchance
Sollte der Teilnehmer im Zeitraum vom 01. Januar 2008 und 31. Dezember 2008 einen Neukunden anwerben, der bei der Keller AG einen „First Class Wintergarden“ kauft, erhält er einen Teilnahmeschein, der an einer getrennten Zusatzziehung teilnimmt, die ebenfalls am Samstag, dem 31. Januar 2009 gegen 17 Uhr im Showroom der Keller AG, route de Wilwerdange 38-40, L-9911 Troisvierges stattfindet.
Bei dieser Ziehung werden die gleichen Preise ausgelost. Jeder Teilnehmer kann nur einen Preis gewinnen. Wird ein Teilnehmer bei der 2. Ziehung gezogen, obwohl er bereits als Gewinner aus der 1. Ziehung hervorgegangen ist, erfolgt eine neue Ziehung zur Ermittlung eines anderen Gewinners.
Einen Teilnahmeschein für die Zusatzziehung erhält der Teilnehmer nur, wenn der neue Kunde auf dem dafür vorgesehenen Teilnahmeschein bestätigt, dass er auf Anraten des Teilnehmers zwischen dem 01. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2008 den Kauf eines „Keller First Class Wintergarden“ getätigt hat. Dieses Formular muss vom Teilnehmer und vom neuen Kunden unterschrieben und von der Keller AG gut geheißen werden.
Der ihm zustehende Teilnahmeschein wird dem Teilnehmer bis spätestens Mittwoch, dem 21. Januar 2009 zugestellt.
Für diese Zusatzziehung gelten insgesamt die „Allgemeinen Bedingungen“ Punkt 1 bis 14.
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